Verbandspolitische Standpunkte

 
 

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Förderung der inklusiven Bildung in Schleswig-Holstein
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein verfolgt die Diskussion über die integrative Bildung von gehörlosen und hochgradig hörgeschädigten Kindern in Regelschulen mit großer Sorge. Die Politiker meinen, dass es im Sinne der UN-Konvention sei, demnach behinderte Kinder gleichen Zugang zu Bildung wie nichtbehinderte Kinder haben sollen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben vor diesem Hintergrund einen entsprechenden Antrag und Gesetzentwurf verfasst. Alarmierend ist es für den Verband, dass in diesem Antrag formuliert wird, dass das Fördezentrum Hören, Schleswig, mittel- bis langfristig aufzulösen ist und alle Kinder mit Hörschaden in hörende Schulen einzugliedern.

Der Gehörlosen-Verband SH ist jedoch anderer Auffassung bezüglich der UN-Konvention und plädiert für die Beibehaltung des Fördezentrums Hören, Schleswig, als stationäre Einrichtung für gehörlose und hochgradig hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler. Dazu mehr in der Stellungnahme des Gehörlosen-Verbandes SH, die Sie hier ausdrucken und lesen können:
- Stellungnahme

Hier können Sie den Gesetzentwurf und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN herunterladen:
- Gesetzentwurf (Drucksache 16/2559)
- Antrag (Drucksache 16/2560)

Gehörlosen-Verband SH

Informationen über Gehörlosengeld in Deutschland
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat eine Umfrage unter den Gehörlosen-Landesverbänden durchgeführt, um den aktuellen Stand bzgl. der Zahlung von Gehörlosengeld in Deutschland zu ermitteln. Unter "Sonstiges" in der Kategorie "Themen" finden Sie ab sofort auf der Homepage des DGB Informationen dazu, in welchen Ländern Gehörlosengeld beantragt werden kann und wer ggf. die zuständigen Stellen sind.

Hier geht es direkt zum PDF PDF.

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Wichtige Info: Freifahrt mit Wertmarke
In letzter Zeit erhielt der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein (GV-SH) mehrere Anfragen von Gehörlosen über die sogenannten Freifahrten mit der Bahn in Deutschland. Zu diesem Thema gab es offensichtlich Missverständnisse. So hat der GV-SH Infos zu diesem Thema zusammengestellt: Die Fahrten mit der Bahn (RE, RB) sind grundsätzlich in den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften (wie SH-Tarif) kostenlos. 
Auf der Deutschlandkarte finden Sie die Verbund- und Tarifgebiete der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften farblich hervorgehoben, die im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im Schienenverkehr (kostenlose Fahrten mit der Bahn) nutzbar sind. Die weißen Flächen auf der Karte sind keinem Verkehrsverbund zugeordnet, d.h. dort befindet sich noch kein Verkehrsverbund. Dort müssen die Bahnreisende die Fahrten im RE bzw. in der RB zahlen. Wohnen Gehörlose in diesem weißen Fleck, gilt die 50-Km-Regelung und sie müssen Streckenverzeichnis vorzeigen.
Hier können Sie die Deutschlandkarte öffnen und ausdrucken:
- Deutschlandkarte 

Genauere Infos zu diesem Thema finden Sie auf www.mobilitaetsportal.info.

Gehörlosen-Verband SH

„Man spricht Deutsch“?! – Wer „spricht“?
Die CDU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, dass die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert werden soll. Dazu soll Artikel 22 des Grundgesetzes um den Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ ergänzt werden. Viele Politiker und Vertreter von Verbänden haben sich aus den unterschiedlichsten Gründen bereits dagegen ausgesprochen. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bundes e.V. lehnt eine solche Änderung des Grundgesetzes ab.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des DGB PDF.

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

"Förderzentrum Hören"?
Die Staatliche Internatsschule für Hörgeschädigte in Schleswig soll in "Förderzentrum Hören" umbenannt werden. Schon im Juli hat die Vorsitzende des Gehörlosen-Verbands Schleswig-Holstein, Gerlinde Gerkens, dies kritisiert. Auch der Schulleiter Ingo Degner ist auf ihrer Seite. In einem Antwortschreiben des Ministeriums wurde nun mitgeteilt, dass es bei den im neuen Schulgesetz vorgegebenen Bezeichnungen bleiben soll: "Förderzentrum Sprache", Förderzentrum Sehen", "Förderzentrum Hören" usw. Dagegen hat der GV SH erneut protestiert, denn: Gehörlose können alles - außer hören!

Hier können Sie das Schreiben des GV SH lesen:
Schreiben an das Bildungsministerium vom 10.11.2008

Gehörlosen-Verband SH

Bericht der Landesregierung zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein und Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die Sie hier ausdrucken und lesen können:
- Stellungnahme

Hier können Sie die beide Berichte der Landesregierung herunterladen:
- Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/1846)
- Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/1461)

Gehörlosen-Verband SH

Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur schulischen Integration gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat Anfang September 2008 den Bildungsbeschluss des SPD-Vorstandes zu inklusiver Bildung als „richtungsweisend“ bezeichnet. Der Deutsche Gehörlosen-Bund begrüßt ausdrücklich die Debatte über die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Die Chancen dieses Vorstoßes liegen in einem selbstverständlichen Miteinander und gegenseitiger Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung. Der Deutsche Gehörlosen-Bund betont jedoch, dass eine integrative Beschulung von Kindern mit Behinderung mit Bedacht umgesetzt werden muss, und dass die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers in den Vordergrund gestellt werden müssen. Aus Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes müssen für eine erfolgreiche Integration gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder in Regelschulen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Erziehung in Laut- und Gebärdensprache, 2) Unterrichtsfächer Deutsche Gebärdensprache und Gehörlosenkunde, 3) mehrere Kinder mit Hörbehinderung in einer Klasse. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
- Stellungnahme

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Stellungnahme zur geplanten Umbenennung der Staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte
Der Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die Sie hier ausdrucken und lesen können: Stellungnahme

Zum Hintergrund:
Staatliche Internatsschule für Hörgeschädigte soll in "Förderzentrum Hören“ umbenannt werden. Aber Vorsitzende des Gehörlosen-Verbands Schleswig-Holstein Gerlinde Gerkens ist gegen diese Bezeichnung und plädiert in der Stellungnahme dafür, bei der neuen Schulbezeichnung unbedingt den Zusatz „... und Kommunikation“ zu verwenden, also z.B. „Landesförderzentrum Hören und Kommunikation“.

Gehörlosen-Verband SH

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein
Der Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein hat zum o.g. Entwurf eine Stellungnahme verfasst, die Sie hier ausdrucken und lesen können: Stellungnahme

Zum Hintergrund:
Das Amt der oder des Beauftragte für Menschen mit Behinderung soll neu organisiert und direkt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag untergestellt werden, und nicht mehr beim Sozialministerium wie bisher. Die Landtagsfraktionen von FDP, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW haben einen Gesetzentwurf formuliert: Gesetzentwurf

Zu diesem Gesetzentwurf haben die Fraktionen von CDU und SPD einen Änderungsantrag gestellt: Änderungsantrag

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen sowie der Abgeordneten des SSW und der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD übernehmen dabei wesentliche Teile der geltenden Regelungen über das Amt des/der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, die sich aus der Sicht des GV-SH bewährt haben. Aber der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD sieht das Vorschlagsrecht der Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen für die Wahl einer oder eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung nicht vor.
Der GV-SH plädiert in seiner Stellungnahme für die Beibehaltung des bisherigen Vorschlagsrechts der Behindertenverbände und regt u.a. die Bildung eines Landesbehindertenbeirats an.

Gehörlosen-Verband SH

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum bundesweiten Neugeborenen-Hörscreening
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. hat eine Stellungnahme zur bundesweiten Einführung des Hörscreenings von Neugeborenen verfasst. Er fordert, dass im Zusammenhang mit dieser Untersuchung das Augenmerk nicht nur einseitig auf das Ziel einer weitgehenden Anpassung an eine hörende Gesellschaft ausgerichtet sein darf. Vielmehr muss eine umfassende Aufklärung betroffener Eltern erfolgen, die eine Beratung durch erwachsene Hörgeschädigte und gehörlose Fachleute einschließt.
- Stellungnahme

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Stellungnahme zur schulischen Integration gehörloser und hochgradig schwerhöriger Kinder
- Stellungnahme

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Protokoll über die Anhörung zum Barrierefreien Fernsehen
Am 8. Februar 2007 fand im Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Anhörung zu diesem Thema statt. Als Vertreterinnen des Gehörlosen-Verbandes SH waren Gerlinde Gerkens und Cortina Bittner bei der Anhörung anwesend. Nun ist das Protokoll online abrufbar. Sie können hier den folgenden Texte als PDF herunterladen:
- Protokoll

Im Vorfeld der Anhörung hat der Gehörlosen-Verband SH seinerzeit eine Stellungnahme verfasst, dass die Landesregierung sich für konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Herstellung einer weitgehenden Barrierefreiheit einsetzen soll bzw. diese, auch im Hinblick auf die Gewährleistung einer ausreichenden Grundversorgung, kontrolliert.
- Stellungnahme

Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahme des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein zum Entwurf der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) :
Der Entwurf enthält u.a. die Änderung der Schulbezeichnung Förderzentrum "Förderschwerpunkt Hören". Der Gehörlosen-Verband SH e.V. – genauso wie alle anderen Gehörlosenverbände im Bundesgebiet – betrachtet die Umbenennung als problematisch. Weitere Details sind der Stellungnahme zu entnehmen, die hier als PDF heruntergeladen werden kann: Stellungnahme zum Entwurf der SoFVO

Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.

Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) seit heute in Kraft!
Seit heute ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das u.a. das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung regelt. Aus diesem Anlass hat der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein eine Mitteilung verfasst, die Sie hier als PDF ausdrucken können:
- Mitteilung

Weitere Infos zum Diskriminierungsverbot finden Sie auf der Website des Bundesjusitzministeriums unter www.bmj.bund.de und den vollständigen Gesetzestext unter www.bgblportal.de.
Umfassende Informationen zum Benachteiligungsverbot finden Sie auch beim Deutschen Antidiskriminierungsverband unter www.dadv.de.

Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.

Cochlea-Implant
Das Cochlea-Implant (CI) ist eine künstliche Innenohrprothese. Früher wurde eine solche Operation meist nur bei Spätertaubten durchgeführt, die schon Hörerfahrungen haben. Heute erhalten auch viele gehörlos geborene Kinder ein CI. Nach der Operation muss immer ein intensives Hör- und Sprachtraining erfolgen. Ob Gehörlose mit dem CI wirklich besser hören und sprechen, ist unterschiedlich. Viele CI-Träger bleiben auf die Gebärdensprache angewiesen. Hier finden Sie den Standpunkt des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein zu diesem Thema:
- Stellungnahme

Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.