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Arbeitsleben | Ärztlicher Notdienst | Notruf | Bildung | Service | Sonstige

 

Arbeitsleben


Berufliche Teilhabe gehörloser Menschen

Hier bekommen Sie wichtige Informationen rund um die berufliche Teilhabe gehörloser Menschen. Die Liste enthält im Einzelnen:

 

Ärztlicher Notdienst

Ärztlicher Notdienst am Abend und am Wochenende  -  jetzt auch per Fax!
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein organisiert außerhalb der normalen Sprechstunden einen ärztlichen Notdienst. Hörgeschädigte können dort abends und an Wochenenden anfragen, wo die nächste „Anlauf-Praxis“ für den ärztlichen Notdienst ist und wann sie geöffnet hat. Bei Bedarf kann dort auch ein Arzt angefordert werden, der zu Ihnen nach Hause kommt. Mehr Informationen gibt es hier.

Achtung bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Verdacht auf Herzinfarkt) bitte direkt an die Rettungsleitstelle faxen, damit sofort ein Krankenwagen bzw. der Notarzt kommt.

  

Notruf

Notruf für Gehörlose

Gehörlose können nicht telefonieren, also im Notfall auch nicht „mal eben“ per Telefon Hilfe rufen. Die moderne Telekommunikationstechnik erlaubt es aber, auch schriftliche Mitteilungen schnell zu übermitteln, z.B. per Fax, SMS, E-Mail usw.

 

Bildung

Bildungseinrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige in Schleswig-Holstein

Landesförderzentrum Hören; Schleswig
Lutherstraße 14
D 24837 Schleswig

Tel: 04621 8 07 - 0
Email: ingo@degner-schleswig.de
Internet: www.hoergeschaedigtenschule-schleswig.de/


Gesellschaft der Förderer Hörgeschädigter in Schleswig-Holstein e.V.
wird ehrenamtlich geleitet und verfolgt den Zweck der Verwirklichung von Maßnahmen zur geistigen, beruflichen, gesellschaftlichen und körperlichen Rehabilitation hörgeschädigter Menschen in Schleswig-Holstein.


Landesförderzentrum Hören, Schleswig
Lutherstr. 14
24837 Schleswig
Tel.: 04621 - 8070  
Internet: http://www.gfh-sh.de


Berufsbildungswerk
Theodor Schäfer Berufsbildungswerk Theodor-Schäfer-Straße 14-26
25813 Husum Tel: 04831 8992 0
Fax: 04381 8992 118
Internet: www.tsbw.de

Außenstelle in Hamburg
Das Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (TSBW) betreibt seit November 2005 eine Außenstelle in Hamburg "Das Norddeutsche Reha-Beratungszentrum für Hörgeschädigte und Menschen mit anderen Behinderungen", mit folgender Aufgabe: Hörgeschädigte und Menschen mit anderen Behinderungen bei der beruflichen und sozialen Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Mitarbeiter-Team besteht aus gehörlosen und hörenden Mitarbeiter/-innen.
Die Homepage finden Sie unter www.nrbh.de; der Internetauftritt ist mit Gebärdensprachvideos unterlegt.


Gehörlosenfachschule Sozialpädagogik
Arsenalstraße 2-10
24768 Rendsburg

Tel: 04331-126716
Fax: 04331-126714
Internet: www.gehoerlosenfachschule.de

 

Service


Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderten

Im Portalbereich "Vergünstigungen" auf www.global-help.de sind die verschiedensten Möglichkeiten für Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zugunsten Behinderter zusammengefasst. Hier geht es direkt zum Link:
- Nachteilsausgleiche


Wichtige Info: Freifahrt mit Wertmarke

Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein (GV-SH) erhält häufig Anfragen von Gehörlosen über die sogenannten Freifahrten mit der Bahn in Deutschland. So hat der GV-SH Infos zu diesem Thema zusammengestellt: Die Fahrten mit der Bahn (RE, RB) sind grundsätzlich in den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften (wie SH-Tarif) kostenlos. 
Auf der Deutschlandkarte finden Sie die Verbund- und Tarifgebiete der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften farblich hervorgehoben, die im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im Schienenverkehr (kostenlose Fahrten mit der Bahn) nutzbar sind. Die weißen Flächen auf der Karte sind keinem Verkehrsverbund zugeordnet, d.h. dort befindet sich noch kein Verkehrsverbund. Dort müssen die Bahnreisende die Fahrten im RE bzw. in der RB zahlen. Wohnen Gehörlose in diesem weißen Fleck, gilt die 50-Km-Regelung und sie müssen Streckenverzeichnis vorzeigen. Hier können Sie die Deutschlandkarte öffnen und ausdrucken:
- Deutschlandkarte 

Genauere Infos zu diesem Thema finden Sie auf www.mobilitaetsportal.info.


Dolmetschen in der Kirche für Gehörlose

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat Gelder für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher/innen bei Taufen, Trauzeugen, Konfirmationen und Beerdigungen bereitgestellt. Evangelische Gehörlose, die solche Gottesdienste für Hörende besuchen möchten, können den Dolmetschereinsatz bei der zuständigen Gehörlosenseelsorge beantragen.


Telekom - Deaf-Hotline

Gehörlose und Schwerhörige können sich in DGS über Produkte und Dienstleistungen der Deutschen Telekom AG beraten lassen. Der Kunde schickt einfach eine Mail an: Deaf-Hotline@t-com.net oder ein Fax an Tel: 0421 / 109 86 511, und die T-Com-Mitarbeiter antworten dann per Bildtelefon, Mail oder Fax. Die Beratung erfolgt durch gehörlose Berater mit spezieller technischer Ausbildung.


Neuwagenrabatte

Vergünstigungen für Gehörlose mit dem Merkzeichen „GL“ im Schwerbehindertenausweis

Einige Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an.
Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind".
Aber einige Autofirmen erkennen das Merkzeichen „GL“ als Voraussetzung für den Nachlass an.
 

Marke

Rabatt

Voraussetzung

Erforderliches Merkzeichen

Zuständig

Skoda

15%

Mind. 50 GdB

Nicht erforderlich 

Händler

Hyundai

18%

Mind. 50 GdB

Nicht erforderlich 

Händler

Seat

15%

Mind. 50 GdB

GL 

Händler

Opel

15%

Mind. 50 Gdb

GL 

Händler

Fiat

15%

Mind. 50 GdB

GL 

Händler

VW

15%

Mind. 50 GdB

GL 

Händler

Ford

20%

Mind. 50 GdB

Nur G, aG, Blind, H, B
(GL wird nicht anerkannt!)

Händler

Ford

24 - 32%

Mind. 50 GdB

Nur G, aG, H, B
(GL wird nicht anerkannt!)

Auto-Fiegl GmbH



Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales jetzt auch per ISDN
Seit Januar 2007 gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch in Gebärdensprache. Von Montag bis Donnerstag stehen gehörlose Beraterinnen in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr für Fragen zu einzelnen Themenbereichen des Ministeriums zur Verfügung. Bisher konnten Gehörlose diesen Service nur über den Computer nutzen. Jetzt kann man unter der Nummer 030-18 80 80 80 5 Auskünfte über Renten, Soziales usw. auch mit einem normalen ISDN-Bildtelefon erhalten.
Mehr Informationen über das gebärdensprachliche Bürgertelefon erhalten Sie unter www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html.

 

Sonstige

Sehen statt Hören

Spezielle Fernsehsendung für Hörgeschädigte

Auf einer eigenen Homepage gibt es eine Vor- und Rückschau zu den Themen der Sendung und genauere Informationen zur jeweils nächsten Sendung. Auch die Sendezeiten von "Sehen statt Hören" kann man dort erfahren.


Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.