| Arbeitsleben | Ärztlicher Notdienst | Notruf | Bildung | Service | Sonstige |
Ärztlicher Notdienst am Abend und am Wochenende -
jetzt auch per Fax!
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
organisiert außerhalb der normalen Sprechstunden einen ärztlichen Notdienst.
Hörgeschädigte können dort abends und an Wochenenden anfragen, wo die nächste
„Anlauf-Praxis“ für den ärztlichen Notdienst ist und wann sie geöffnet hat. Bei
Bedarf kann dort auch ein Arzt angefordert werden, der zu Ihnen nach Hause
kommt. Mehr Informationen gibt es hier.
Achtung bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Verdacht auf Herzinfarkt) bitte direkt an die Rettungsleitstelle faxen, damit sofort ein Krankenwagen bzw. der Notarzt kommt.
Notruf für Gehörlose
Gehörlose können nicht telefonieren, also im Notfall auch nicht „mal eben“ per Telefon Hilfe rufen. Die moderne Telekommunikationstechnik erlaubt es aber, auch schriftliche Mitteilungen schnell zu übermitteln, z.B. per Fax, SMS, E-Mail usw.
Bildungseinrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige in Schleswig-Holstein
Landesförderzentrum Hören; Schleswig
Lutherstraße 14
D 24837 Schleswig
Tel: 04621 8 07 - 0
Email:
ingo@degner-schleswig.de
Internet:
www.hoergeschaedigtenschule-schleswig.de/
Gesellschaft der Förderer Hörgeschädigter in Schleswig-Holstein e.V.
wird ehrenamtlich geleitet
und verfolgt den Zweck der Verwirklichung von Maßnahmen zur geistigen,
beruflichen, gesellschaftlichen und körperlichen Rehabilitation
hörgeschädigter Menschen in Schleswig-Holstein.
Außenstelle in Hamburg
Das Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Husum (TSBW) betreibt
seit November 2005 eine Außenstelle in Hamburg "Das Norddeutsche Reha-Beratungszentrum
für Hörgeschädigte und Menschen mit anderen Behinderungen", mit folgender Aufgabe:
Hörgeschädigte und Menschen mit anderen Behinderungen bei der beruflichen und
sozialen Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das
Mitarbeiter-Team besteht aus gehörlosen und hörenden Mitarbeiter/-innen.
Die
Homepage finden Sie unter www.nrbh.de; der Internetauftritt ist mit
Gebärdensprachvideos unterlegt.
Gehörlosenfachschule Sozialpädagogik
Arsenalstraße 2-10
24768 Rendsburg
Tel: 04331-126716
Fax: 04331-126714
Internet:
www.gehoerlosenfachschule.de
Im Portalbereich "Vergünstigungen" auf www.global-help.de sind die verschiedensten
Möglichkeiten für Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zugunsten
Behinderter zusammengefasst. Hier geht es direkt zum Link:
- Nachteilsausgleiche
Wichtige Info: Freifahrt mit Wertmarke
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein (GV-SH) erhält häufig Anfragen von
Gehörlosen über die sogenannten Freifahrten mit der Bahn in Deutschland.
So hat der GV-SH Infos zu diesem Thema zusammengestellt: Die Fahrten mit
der Bahn (RE, RB) sind grundsätzlich in den Verkehrsverbünden und
Tarifgemeinschaften (wie SH-Tarif) kostenlos.
Auf der Deutschlandkarte finden Sie die Verbund- und Tarifgebiete der
Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften farblich hervorgehoben, die im Rahmen
der unentgeltlichen Beförderung im Schienenverkehr (kostenlose Fahrten mit der
Bahn) nutzbar sind. Die weißen Flächen auf der Karte sind keinem
Verkehrsverbund zugeordnet, d.h. dort befindet sich noch kein Verkehrsverbund.
Dort müssen die Bahnreisende die Fahrten im RE bzw. in der RB zahlen.
Wohnen Gehörlose in diesem weißen Fleck, gilt die 50-Km-Regelung und sie müssen
Streckenverzeichnis vorzeigen. Hier können Sie die Deutschlandkarte öffnen und
ausdrucken:
- Deutschlandkarte
Genauere Infos zu diesem Thema finden Sie auf www.mobilitaetsportal.info.
Dolmetschen in der Kirche für Gehörlose
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat Gelder für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher/innen bei Taufen, Trauzeugen, Konfirmationen und Beerdigungen bereitgestellt. Evangelische Gehörlose, die solche Gottesdienste für Hörende besuchen möchten, können den Dolmetschereinsatz bei der zuständigen Gehörlosenseelsorge beantragen.
Information zum Ausdrucken
Dolmetschen in der Kirche (PDF)
Telekom - Deaf-Hotline
Gehörlose und Schwerhörige können sich in DGS über Produkte und Dienstleistungen der Deutschen Telekom AG beraten lassen. Der Kunde schickt einfach eine Mail an: Deaf-Hotline@t-com.net oder ein Fax an Tel: 0421 / 109 86 511, und die T-Com-Mitarbeiter antworten dann per Bildtelefon, Mail oder Fax. Die Beratung erfolgt durch gehörlose Berater mit spezieller technischer Ausbildung.
Flyer: deaf-hotline2.pdf
Faxvorlage:
deaf-hotline-faxvorlage2.pdf
Neuwagenrabatte
Vergünstigungen für Gehörlose mit dem Merkzeichen „GL“ im Schwerbehindertenausweis
Einige Fahrzeughersteller bieten
Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen
Preisempfehlung" ("Listenpreis") an.
Vorausgesetzt wird im
Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB mit Merkzeichen "G",
"aG", "H" oder "Blind".
Aber einige Autofirmen
erkennen das Merkzeichen „GL“ als Voraussetzung für den Nachlass an.
Marke |
Rabatt |
Voraussetzung |
Erforderliches Merkzeichen |
Zuständig |
|
Skoda |
15% |
Mind. 50 GdB |
Nicht erforderlich |
Händler |
|
Hyundai |
18% |
Mind. 50 GdB |
Nicht erforderlich |
Händler |
|
Seat |
15% |
Mind. 50 GdB |
GL |
Händler |
|
Opel |
15% |
Mind. 50 Gdb |
GL |
Händler |
|
Fiat |
15% |
Mind. 50 GdB |
GL |
Händler |
|
VW |
15% |
Mind. 50 GdB |
GL |
Händler |
|
Ford |
20% |
Mind. 50 GdB |
Nur G, aG, Blind, H,
B |
Händler |
|
Ford |
24 - 32% |
Mind. 50 GdB |
Nur G, aG, H, B |
Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales jetzt auch per ISDN
Seit Januar 2007 gibt es das Bürgertelefon des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales auch in Gebärdensprache. Von Montag bis Donnerstag
stehen gehörlose Beraterinnen in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr für
Fragen zu einzelnen Themenbereichen des Ministeriums zur Verfügung.
Bisher konnten Gehörlose diesen Service nur über den Computer nutzen.
Jetzt kann man unter der Nummer 030-18 80 80 80 5 Auskünfte über
Renten, Soziales usw. auch mit einem normalen ISDN-Bildtelefon
erhalten.
Mehr Informationen über das gebärdensprachliche Bürgertelefon
erhalten Sie unter www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/buergertelefon.html.
Sehen statt Hören
Spezielle Fernsehsendung für Hörgeschädigte
Auf einer eigenen Homepage gibt es eine Vor- und Rückschau zu den Themen der Sendung und genauere Informationen zur jeweils nächsten Sendung. Auch die Sendezeiten von "Sehen statt Hören" kann man dort erfahren.